Bundesrat befasst sich am 11. Mai mit 7-Punkte-Programm zu fairen und sicheren Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben am 26. April 2012 ihren gemeinsamen Antrag eingebracht, siehe Bundesrats-Drucksache 237/12. Unter TOP 18 wird sich der Bundesrat am kommenden Freitag, den 11. Mai 2012, erstmals mit der umfassenden Vorlage (so genannter Entschließungsantrag) auseinander setzen. Die Initiative der o. g. Länder hat zum Ziel, dass per offiziellen Bundesratsbeschluss die Bundesregierung zu einem Paket von Gesetzesänderungen aufgefordert wird:

  1. Streichung der Tariföffnungsklausel in dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
    Dadurch würde dann die Anwendung der Zeitarbeits-Tarifverträge als bewährtes Instrumentarium für die Personaldienstleister eliminiert. Die Zeitarbeitnehmer hätten sofort ab dem ersten Einsatztag unabdingbaren Rechtsanspruch auf Equal Treatment.
  2. Wiedereinführung von Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot.
  3. Installierung der maximalen Höchstüberlassungsdauer von zwölf zusammenhängenden Monaten.
  4. Statuierung von gewerberechtlichen Sanktionen, wenn Zeitarbeitnehmer in bestreikten Kundenbetrieben beschäftigt werden (siehe § 11 Abs. 5 AÜG).
  5. Streichung der Privilegien für die konzerninterne sowie der so genannten gelegentlichen Arbeitnehmerüberlassung (siehe §§ 1 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 2a AÜG).
  6. Die Arbeitnehmerüberlassung soll als Branche in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes einbezogen werden.
  7. Ausdehnung / Erweiterung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte für die Betriebsräte.

In der Bundesratssitzung wird die Vorlage zunächst vorgestellt und soll dann den Ausschüssen zur Beratung überwiesen werden.

PDF Bundesrats-Drucksache 237/12 vom 26. April 2012

Keine Einigung in den Tarifverhandlungen zwischen BAP // iGZ und IG Metall

Am Freitagabend, 27. April 2012, endete die dritte Verhandlungsrunde zwischen der Verhandlungsgemeinschaft der Zeitarbeitsverbände BAP und iGZ und der Gewerkschaft IG Metall ohne finale Verhandlungsergebnisse. Der Verhandlungsführer Thomas Bäumer bestätigte gegenüber Edgar Schröder die von der Nachrichtenagentur dpa verbreitete Meldung, dass eine technische Kommission eingerichtet wird, die den nächsten Verhandlungstermin vorbereiten soll. Knackpunkt sei unter anderem, dass die IG Metall den Branchenzuschlag bereits ab dem ersten Einsatztag für die Zeitarbeitnehmer einfordere.

Auf der Website http://www.es-unternehmerforum.de/ können Sie sich im Kurzfilm des 6. Unternehmerforums, das am 24. April 2012 in Fulda stattfand, unter anderem das Statement von Thomas Bäumer zu der Verhandlungssituation mit der IG Metall im O-Ton anhören.    

Einschätzung von Edgar Schröder: Die Zeitarbeitsunternehmen sollten sich auf das mögliche Szenario einstellen, dass die mit der IG BCE im Dezember 2011 verständigte Brandmauer für die ersten drei Einsatzmonate ohne Branchenzuschläge offenkundig nicht automatisch gegenüber der IG Metall durchsetzbar ist.

ABLE GROUP und IG Metall vereinbaren Equal-Pay-Tarifvertrag

 

Zu der ABLE GROUP gehört unter anderem die FERCHAU Engineering GmbH. Der Tarifabschluss orientiert sich an dem Entgelttarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen (so genannter ERA-Tarif).

Die ca. 6.100 beschäftigten Ingenieure und IT-Experten werden ab Juli 2013 eine Equal-Pay-Zulage erhalten. Danach zahlen die Personaldienstleister für jeden neu eingestellten Projektmitarbeiter für die ersten drei Beschäftigungsmonate eine 25-prozentige Equal-Pay-Zulage. Ab dem vierten Beschäftigungsmonat steigt die Zulage auf 50 Prozent, ab dem siebten Monat auf 75 Prozent. Ab dem 13. Monat erhält der Projektmitarbeiter die vollen 100 Prozent.

Der Tarifabschluss gilt für alle Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie in der Arbeitnehmerüberlassung, im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrages bei Kunden oder in den eigenen technischen Büros tätig sind. Verhandlungsführer der beiden Tarifparteien waren Joachim Lalla, Personalleiter der ABLE GROUP und Werner Kusel, erster Bevollmächtigter der IG Metall Gummersbach.

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LSG Bayern bestätigt aufschiebende Wirkung bei bestandskräftigem Prüfbescheid im Eilverfahren!

Können Prüfbescheide trotz Bestandskraft eine spätere, den gleichen Zeitraum betreffende Prüfung verhindern? Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) hat im Zusammenhang mit den beitragsrechtlichen Folgen der CGZP-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) einen bedeutsamen rechtskräftigen Beschluss aus einem Eilverfahren veröffentlicht.

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Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen äußert sich im Interview zu den Equal-Pay-Verhandlungen

Unter der Schlagzeile „soziale Gerechtigkeit ist ein CDU-Thema" nimmt die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen in einem heute veröffentlichten Interview klar Stellung zu der Equal-Pay-Thematik. Auszugsweise Wiedergabe:

Die Welt: Auch in der Zeitarbeit setzen Sie sich für Lohnuntergrenzen ein: Wenn die Tarifpartner, die gerade über Equal pay, also die gleiche Bezahlung von Zeitarbeitern und Stammbelegschaft, verhandeln, sich nicht bis zum Frühling einigen, soll es ein Gesetz geben. Wann ist es soweit?

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