Referenten:
Edgar Schröder Diplom-Verwaltungswirt Geschäftsführer ES Edgar Schröder GmbH
Dr. Cornelius Popp Fachanwalt für Arbeitsrecht Bail & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Teilnehmer:
Führungskräfte Die Herausvorderungen des echten Projektgeschäfts erfolgreich meistern!
Zielsetzung:
Der Workshop soll Sie in die Lage versetzen, erfolgreich Werk- bzw. Dienstverträge von gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung abzugrenzen. Diese Abgrenzungsthematik ist entscheidend für die Umsetzung erfolgreicher Lösungsstrategien beim Einsatz von Fremdfirmenpersonal auf werk-/dienstvertraglicher Basis.
Vor dem Hintergrund des gestärkten Problembewusstseins wird der Werkvertrag als gelebtes Instrumentarium des „Outsourcing“ erörtert.
Ein spannender Vortrag, interessante Sachverhalte aus der Praxis und Erfahrungsaustausch vermitteln Ihnen den Rahmen für das Handling rechtssicherer Werk- / Dienstverträge mit tragfähigem Unternehmerrisiko. Außerdem erhalten Sie umfangreiche Seminarunterlagen, sowie ein Teilnahmezertifikat.

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Workshop im Detail:
- Gesetzestechnische Definition von Werk- / Dienstverträgen
- Einschlägige Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - Abgrenzung Werkvertrag und Dienstvertrag - Anwendungsfälle in der Praxis
- Die wichtigsten Bestimmungen bei Leistungsstörungen
- Zentraler „Begriff der Pflichtverletzung“ - Ansprüche bei „Pflichtverletzung“ - Rechtsbehelfe bei Werkmängeln
- Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- Bei Werk- / Dienstverträgen sollten Vertragspraxis und gelebte Geschäftspraxis übereinstimmen - Behördlicher Erlass der Bundesagentur für Arbeit (BA) - Die Personalhoheit als wichtigstes Kriterium der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG)
- Outsourcing
- Gründung eines rechtlich selbstständigen Unternehmens zwecks Übernahme auszugliedernder Betriebsteile / Arbeitsabläufe - Einstellung der betroffenen Stammbelegschaft - Gefahren des § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- „Flucht“ in den Werkvertrag und seine Motive
- Umgehung AÜG-technischer Mechanismen, wie z. B. Equal Treatment, Verbot Bauhauptgewerbe - Aushebelung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates - Großes Haftungsrisiko für den Subunternehmer
- Konsequenzen / Sanktionen bei Scheinwerkverträgen
- Arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen - Bußgelder - Ggf. Straftatbestände
- Sind Zeitarbeitsunternehmen überhaupt „werkvertragsfähig“?
- Technisches sowie logistisches Know-how vorhanden?! - Eintragung in der Handelsrolle?! - Geschäftsfelder laut Gesellschaftsvertrag?!
Teilnahmegebühren:
Pro Person: 550,00 € BV-Kunden: 470,00 €
Kombiangebot:
Sie können dieses Seminar auch in Kombination mit unserem Workshop "On-Site-Management und Vertragsgestaltung" buchen. Die Inhalte und Termine hierzu entnehmen Sie bitte der dortigen Übersicht. Das Seminar findet immer einen Tag vor dem Seminar "Strategische Werkverträge" statt.
Teilnahmegebühren Kombiangebot:
Pro Person: 970,00 € BV-Kunden: 840,00 €

(jeweils zzgl. MwSt.)
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