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Erleichterungen bei der Entgeltfortzahlung
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Dauer: 75 min
Die aktuelle Rechtsprechung hat in etlichen strittigen Sachverhalten zugunsten des Arbeitgebers entschieden. Ausschlagend ist im Einzelfall, den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern. Gelingt dieses dem Arbeitgeber, verlangt das BAG vom Arbeitnehmer, dass er mit anderen Beweismitteln den Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit zu führen hat. Darüber hinaus hat der 5. Senat des BAG die langjährige Praxis des Umgangs mit Fortsetzungserkrankungen beendet.
Die Teilnehmer erfahren, dass nicht jede neue Arbeitsunfähigkeit 6 Wochen Entgeltfortzahlungsanspruch nach sich zieht und wer im Falle eines Streits über das Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung die Darlegungslast trägt. Demzufolge hat in bestimmten Fällen Krankengeld seitens der Krankenkasse Vorrang, statt der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
ES Edgar Schröder
Unternehmensberatungs-
gesellschaft für Zeitarbeit mbH
Auf der Loge 14
27259 Varrel