Kommt es?  Zu wann? Und wie kommt es? Fragen zu akuten Gesetzesänderungen, die uns Personaldienstleistern unter den Nägeln brennen!

Neuerungen im Arbeitsrecht beschäftigen Sie als Unternehmer und Führungskraft in der Personaldienstleistung täglich. Bereiten Sie sich also vor und gehen Sie pragmatisch an die anstehenden Gesetzesänderungen und deren Umsetzung in Ihrem Unternehmen heran.

Was bedeuten mögliche rechtliche Änderungen schon jetzt für die Planung? Und wie können wir die neuen gesetzlichen Anforderungen möglichst schnell in die laufenden Geschäftsprozesse integrieren?

Unser Referent Prof. Dr. Björn Gaul, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht, Partner bei CMS Hasche Sigle, wird Ihnen praxisrelevanten Antworten geben – sein Vortrag »Triple-A des deutschen Arbeitsrechts: Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsverträge und Arbeitszeiterfassung« ist wie immer ein Highlight beim ES-Unternehmerforum. Seien Sie dabei und nehmen Sie praktische anwendbare Tipps und Anleitungen mit.

Im Video gibt Prof. Dr. Björn Gaul Ausblicke auf seinen diesjährigen Vortrag:


Der europäische Gerichtshof hat zur Arbeitnehmerüberlassung einmal mehr neue Leitlinien gesetzt, mit denen sich die Unternehmen befassen müssen. Im vergangenen Jahr war das Thema noch Equal Pay – in diesem Jahr wird es die Personalgestellung und daraus folgend vor allen Dingen die Konzern-Arbeitnehmerüberlassung sein. Also die Frage, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen, mit oder ohne Erlaubnis, Arbeitnehmer innerhalb eines Konzernes überlassen können. Das ist für mich eine der wichtigsten und noch offenen Fragen, die das Bundesarbeitsgericht und vielleicht erneut auch der europäische Gerichtshof klären müssen.

Auch die Arbeitszeiterfassung ist ein Dauerbrenner-Thema, was viele auch vor große Herausforderungen stellt, im Hinblick auf Aufwand, der sich natürlich auch betriebswirtschaftlich tragen muss. Da gibt es sehr viele Interpretationen, wie Zeiterfassung bisher gelebt wird und wo teilweise große Streitigkeiten entstanden sind. Was davon ist konform, was ist nicht konform? Was muss erfasst werden? Was ist Arbeitszeit?

Das Nachweisgesetz hat die anachronistische Regelung, dass Arbeitsverträge (…) der Schriftform bedürfen. Hier kämpft der Gesetzgeber noch mit der Vernunft und der Frage, ob man Schriftform in Textform ändern darf. (…) Das würde bedeuten, dass man wesentliche Arbeitsbedingungen auch mithilfe einer E-Mail den Mitarbeitern bestätigen kann und dass ist gerade in der schnelllebigen Zeitarbeitsbranche von ganz erheblicher Relevanz.

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