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Inhalte:

  • Der Zeitarbeitnehmer als Dienstreisender
  • Die erste Tätigkeitsstätte in der aktuellen ­Rechtsprechung
  • Verpflegungsmehraufwand und 3-Monats-Frist
  • Fahrtkostenzuschuss 30 Cent netto hin und zurück
  • Abgrenzung zur Pendlerpauschale – 38 Cent – ­einfache Strecke
  • Pauschalversteuerung bei Fahrgeld und VMA
  • Übernachtungspauschale oder Kosten der Unterkunft
  • Kosten der Übernachtung gemäß Tarifvertrag
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Familienheimfahrten
  • Deutschlandticket steuerfrei
  • Abgrenzung zur (tariflichen) Wegezeitvergütung
  • Anforderung der Zusätzlichkeit – § 8 Abs. 4 EStG
  • Prüfungspraxis bei einer Lohnsteueraußenprüfung

Zielsetzung:

2005 hat der Bundesfinanzhof die Zeitarbeitnehmer den Dienstreisenden gleichgestellt. 2014 hat der Gesetzgeber das Steuerrecht in diesem Sinne angepasst.

Zahlreiche Urteile der letzten Jahre bestätigten diese zusätzlichen Steuervorteile für Zeitarbeitnehmer. Damit können Zeitarbeitsunternehmen eine Reihe von Leistungen steuerfrei erstatten, etwa Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand (VMA) oder Übernachtungskosten.

Dennoch werden diese steuerlichen Vorteile in der Praxis häufig nicht oder nur teilweise genutzt. Gleichzeitig bestehen Unsicherheiten bei der korrekten Umsetzung und Dokumentation.

Der Steuerberater Jürgen Kleine und der Jurist Mathias Söhngen erläutern in diesem Seminar die aktuellen rechtlichen Grundlagen und zeigen anhand konkreter Praxisbeispiele, was Sie netto leisten dürfen, wie Sie es dokumentieren und Beanstandungen bei Lohnsteueraußenprüfungen vermeiden. Zusätzlich stellen die Referenten einen praxisbewährten Mustertext vor, mit dem Aufwandserstattungen einsatzbezogen vereinbart werden können.

Ein spannender, interaktiver Live-Vortrag und eine eingän­gige  Präsentation vermitteln Ihnen die elementaren Informationen. Zudem erhalten Sie die Präsentation in elektro­nischer Form plus Zertifikat.

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